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Welterbe
- die positive Seite der Globalisierung
30 Jahre
Welterbekonvention - wie weiter?
CHRISTINE
M. MERKEL
Der internationale
Fachkongress "Geteiltes Erbe - gemeinsame Verantwortung" zum 30.
Jahrestag der UNESCO-Welterbekonvention vom 14. bis 16. November
in Venedig war ein Höhepunkt des Internationalen Jahrs des Kulturerbes
2002. Über 500 Experten diskutierten die vier zentralen Aufgaben
der nächsten Jahre: Glaubwürdigkeit und Universalität der Welterbeliste,
effektiver Schutz der Natur- und Kulturstätten von universaler
Bedeutung, Ausbau der professionellen Kompetenzen und innovative
Kommunikation, um breite Bevölkerungskreise für Welterbefragen
zu interessieren. Vorangegangen waren Arbeitskonferenzen in Alexandria,
Peking, Dakar, Mexiko-Stadt und Straßburg im Oktober und November
2002. Sie wurden durch Internet-Schaltungen zu einem weltweit
ersten "Virtuellen Welterbe-Kongress" verbunden.
In seiner
Festansprache zum Kongress "Geteiltes Erbe - gemeinsame Verantwortung"
erinnerte der nigerianische Literaturnobelpreisträger Wole Soyinka
an Licht und Schatten der Welterbe-Idee: Mit der Konstruktion
des Assuan-Staudamms in den 1960er Jahren begann eine internationale
Rettungsaktion der UNESCO für die bedrohten Tempel von Abu Simbel.
Die Tempelbauten wurden versetzt und rekonstruiert. Hell erleuchtet
präsentieren sie sich heute Besuchern und Touristen. Die ortsansässigen
Bauernfamilien jedoch wurden entwurzelt und umgesiedelt, obwohl
die UNESCO-Experten alternative Vorschläge gemacht hatten. Die
Jahrtausende alte Tradition der nubischen Agrikultur versank ohne
Spuren in den gestauten Fluten. "Eine Schattenseite, die neu ausgeleuchtet
werden muss", so Soyinka, "damit künftige Welterbestrategien klüger
mit dem Wechselverhältnis von Mensch, Natur und Kultur umgehen".
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Für
die Tempel von Abu Simbel startete die UNESCO in den 60er
Jahren eine internationale Rettungsaktion
Foto:
UNESCO
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Verabschiedet
in Paris am 16. November 1972, trat die Konvention über den Schutz
des Welterbes im Dezember 1975 in Kraft. Zum ersten Mal verankerte
eine Konvention Prinzipien der Kooperation und Solidarität zum
Erhalt von Kultur- und Naturstätten, stark beeinflusst auch von
der Diskussion im Umfeld der ersten VN-Umweltkonferenz 1972 in
Stockholm. Das Ziel, Welterbestätten für künftige Generationen
zu erhalten, ist auch dem Grundprinzip Nachhaltigkeit verpflichtet.
Als erster
Staat ratifizierten die Vereinigten Staaten von Amerika am 7.
Dezember 1973 diese Konvention. Als erste Welterbestätte wurden
1978 die Galapagos-Inseln in die UNESCO-Liste eingetragen. Heute
sind dem Abkommen 175 Staaten beigetreten, insgesamt 730 Welterbestätten
von universaler Bedeutung sind identifiziert. Damit gilt die Welterbekonvention
als eines der erfolgreichsten Instrumente unter den internationalen
Übereinkommen. Die Vereinigten Staaten waren durchgängig aktiver
Partner der Vertragsstaatenkonferenz, auch zwischen 1985 und 2003,
als sie der UNESCO den Rücken kehrten.
Welterbeliste:
Die Inventur ist in vollem Gange
Optimistisch
stellt die kanadische Architekturhistorikerin Dr. Christine Cameron
eine große Bereitschaft bei den Regierungen fest, aktiv mit dem
Welterbekonzept zu arbeiten. Die neue Herausforderung bestehe
darin, die Glaubwürdigkeit künftiger Nominierungen zu stärken.
Eine intensive Evaluation der Welterbeliste hat begonnen. Anfang
2004 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Schon heute
zeichnen sich einige wichtige Trends ab, so der Direktor des Welterbezentrums
Prof. Bandarin: Mit über 50 Prozent sind europäische Welterbestätten
auf der Liste überproportional vertreten. Gut 200 der 730 Stätten
sind historische Stadtensembles. Auf der Welterbeliste befinden
sich jedoch lediglich acht prähistorische Stätten, obwohl dieses
Erbe relativ gleichgewichtig in allen Erdteilen anzutreffen ist.
In den Küstenregionen lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung.
70 Prozent der Oberfläche des Globus besteht aus Ozeanen, davon
sind jedoch nur ein Prozent bislang geschützt. Die Welterbeliste
verzeichnet bislang nicht einmal zehn maritime Stätten. Auch die
moderne Architektur des 20. und 19. Jahrhunderts ist erst mit
zehn Stätten vertreten. Hier wird es also künftig Weichenstellungen
geben müssen.
Seit 1992
- dem Jahr des Rio-Gipfels - können auch Kulturlandschaften nominiert
werden. Diese Erweiterung öffnet ein Fenster für geologische Formationen.
Es eröffnet sich die Chance, stärker die Wechselwirkungen von
geologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und kultur- und sozialgeschichtlichen
Aspekten zu beachten, die über Jahrzehnte und Jahrhunderte den
einzigartigen Charakter einer Kulturlandschaft hervorbringen.
Die Welterbekonvention
gewinnt damit zusätzlich an Bedeutung für die Gesellschaft, weil
dieses Konzept zum ersten Mal Kultur- und Naturstätten integrierend
zueinander in Beziehung setzt. Unter den seit 1992 in die Welterbeliste
aufgenommenen 30 Kulturlandschaften finden sich Beispiele aus
allen Erdteilen, der Großteil liegt jedoch wiederum in Europa.
Das konstatierte Ungleichgewicht der Welterbeliste wird also weiter
verstärkt statt abgeschwächt.
Positiv bewertet
Mounir Bouchenaki, Leiter des UNESCO-Kultursektors, die Lokomotiven-Rolle
des Welterbeprogramms: Der notgedrungen selektive Mechanismus
der Welterbeliste wirkt zunehmend stärker als Referenzpunkt auch
für andere Kultur- und Naturstätten, die nicht Bestandteil der
Welterbeliste sind. Die Arbeitsmethodik und Kriteriendebatte der
Welterbekonvention ziehen immer weitere Kreise, nicht zuletzt
durch intensive und systematische Zusammenarbeit mit Fachorganisationen
und NGOs. So entstehen nach Bouchenaki keine "Doppelstandards",
da sich die Arbeit der UNESCO keineswegs auf die eingetragenen
Welterbestätten beschränkt.
Die
rote Liste des gefährdeten Erbes ist keine "rote Karte"
Der Großteil
der Welterbestätten ist derzeit in gutem Zustand. Fünf Prozent
der Stätten sind jedoch akut gefährdet, darunter die Tempelanlage
von Angkor Wat in Kambodscha oder der Yellowstone-Nationalpark
in den USA. Die Zahl dieser akut gefährdeten Stätten hat sich
im letzten Jahrzehnt verdoppelt, so Dr. Cameron. Sie warnt davor,
diese Tatsache ausschließlich als Fundraising-Problem zu definieren,
das mit Programmgeldern gelöst werden kann. Es handele sich um
ausgesprochen verletzliche Orte und Gemeinschaften, deren Geschichte,
Kultur und Lebensweise genau verstanden werden wollen, um angemessene
Antworten auf die Situation der Gefährdung zu finden.
So setzte
die UNESCO auf Wunsch der philippinischen Regierung die Reisterrassen
der Kordilleren auf die Liste des gefährdeten Welterbes, weil
durch Abwanderung der Bauern die arbeitsintensive Pflege dieser
komplexen indigenen Agrikultur nicht mehr gewährleistet ist. Hier
stellt sich ebenso wie in den jemenitischen Lehmstädten von Shibam
und Zabid die Frage, wie die Vorstellungen der dort lebenden Menschen
über ihre Zukunft aktiver Teil der Welterbearbeit werden kann.
Alle Stätten
sind einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt: Krieg, Naturkatastrophen,
wirtschaftlicher Druck, Umweltbelastung, illegale Ausgrabungen,
Urbanisierung und Tourismus. Es seien vielfach öffentlich verantwortete
und finanzierte Planungen, die das Kultur- und Naturerbe der eigenen
Gesellschaft zerstören, so Yves Dauge, Senator von Indre und Loire
und Bürgermeister von Chinon, Frankreich.
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Gefährdung durch Tourismus:
Die Welterbestadt Venedig empfängt jährlich zehn
Millionen Besucher
Foto:
UNESCO
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Bandarin will
die "Rote Liste" ausdrücklich nicht als "Sanktionsmaßnahme" verstanden
wissen, sondern als Warnsignal, um für gefährdete Stätten besondere
Aufmerksamkeit, Kooperation und Unterstützung zu mobilisieren.
Der Welterbefonds muss mit vier Millionen US-Dollar sowohl technische
Unterstützung, Expertise, die Begleitung von Nominierungsvorschlägen
als auch Sofortmaßnahmen für dringende Notfälle ermöglichen. Im
Jahr 2002 gab es Nothilfeaktionen unter anderem für die vom Sturm
verwüsteten Holzkirchen des Archipels Chiloé (Chile) sowie nach
den August-Hochwassern für die historische Altstadt von Prag und
die Kulturlandschaft Wachau in Österreich. Der Fond müsste für
die Erfüllung seiner Aufgaben mindestens doppelt so gut ausgestattet
sein.
Es geht darum,
weiteres Unterstützungspotenzial zu mobilisieren. Breite Bevölkerungskreise
für Welterbefragen zu interessieren, ist der Kern des Auftrages
des Welterbekomitees vom Juni 2002. Neue und erweiterte Partnerschaftsmodelle
sollen die Kooperation von Kommunen, Bürgerinitiativen, Unternehmen
und Regierungen fördern und insbesondere auch junge Leute ansprechen.
Welterbe
2022: mehr als die endlose Verlängerung der Welterbeliste
Als mögliche
Perspektive zeichnet sich in den kommenden Dekaden eine Welterbeliste
ab, bei der die Kriterien der "Einzigartigkeit" und der "universalen
Bedeutung" strikter anlegt werden. Dafür können stringentere internationale
Vergleichsstudien erstellt werden. Der Blick wird sich genauer
auf Fragen des langfristigen Managements und der Beteiligung der
örtlichen Bevölkerungen richten.
Der UNESCO
wurden bereits 3200 neue Vorschläge für die Welterbeliste auf
den so genannten Tentativlisten signalisiert. Für Deutschland
umfasst die derzeit gültige, 1998 von der Kultusministerkonferenz
angenommene, Tentativliste ein Dutzend weitere Vorschläge. Somit
wird es erst 2015 substanzielle Diskussionen über weitere Nominierungsvorschläge
geben können.
Schon jetzt
zeichnet sich ab, dass grenzüberschreitende Vorschläge, wie die
Nominierung des Wattenmeers als gemeinsames Naturerbe Dänemarks,
Deutschlands und der Niederlande oder der Landschaftspark Muskau
als polnisch-deutsches Projekt neue Wege öffnen. Themen wie das
zeitgenössische Erbe, Industriestätten und technische Denkmale,
archäologische Stätten und Kulturlandschaften, die Verbindung
von materiellem und immateriellem Kulturerbe werden in den nächsten
Jahren aktuell werden.
"Sanfte
Streitschlichtung" - die Welterbekonvention als völkerrechtliches
Instrument
Franceso Francioni,
Vizerektor der Universität Siena und ehemaliger Präsident des
Welterbekomitees, beleuchtete die Welterbekonvention aus Sicht
der seit 1972 deutlich veränderten internationalen Rechtslandschaft.
Mit Instrumenten wie der Konvention zur Artenvielfalt, der Klimaschutzkonvention
und des Antarktisvertrags haben sich das Präventionsprinzip, das
Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Modi der Konfliktschlichtung
als Elemente internationaler Kooperation ebenso durchgesetzt wie
die explizite Anerkennung der Rechte von Personen, die kulturellen
und ethnischen Minderheiten angehören.
Für die dauerhafte
Wirksamkeit der Schutzverpflichtungen, die mit der Welterbekonvention
beabsichtigt sind, sind vor allem die Anwendung des Artikels 29
und des damit verbundenen Paragrafen 56 der Durchführungsbestimmungen
entscheidend. Dies betrifft die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten,
ihr Welterbe für die nachfolgenden Generationen dauerhaft zu schützen
und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. In den Jahren
und Jahrzehnten nach der Aufnahme in die Welterbeliste
sind die Unterzeichnerstaaten gehalten, bei Planungen und Vorhaben,
die entscheidend in den Charakter der Welterbestätte eingreifen
können, die UNESCO frühzeitig zu konsultieren. Hier sieht Prof.
Francioni Handlungsbedarf. Er schlägt vor, Fortbildungsangebote
für politische Verantwortungsträger in Kommunen, Land und Bund,
für Verwaltungsfachleute, Verkehrs- und Stadtplaner zu entwickeln.
Die Vertragsstaaten
haben sich mit der Konvention grundsätzlich auf einen "sanften
Konfliktlösungsmechanismus" eingelassen, der dem Prinzip der Kooperation
Vorrang einräumt. Die Regierungen akzeptieren Experten-Delegationen
der UNESCO auf ihrem Staatsgebiet, die Expertise des Welterbezentrums
und Verfahren der "geregelten Einmischung" mittels Berichterstattung
und Rechenschaftspflicht.
Die Grenzen
dieser internationalen Rechtsinstrumente werden in Fällen bewusster
und geplanter Zerstörung sehr deutlich, bei der Bombardierung
der Brücke von Mostar und der historischen Altstadt von Dubrovnik
im Jugoslawienkrieg und im Jahre 2001 bei der Sprengung der Buddhas
von Bamijan durch die Taliban.
Aber auch
jenseits kriegerischer und gewalttätiger Konfliktsituationen benennt
Francioni folgende Dilemmata der Konvention: Die Pflicht zur Erhaltung
der kulturellen Substanz gilt zwangsläufig nur selektiv, für die
nominierten Welterbestätten. Da die Zustimmung der betreffenden
Regierung zur Aufnahme in die Welterbeliste oder in die Liste
des bedrohten Welterbes nötig ist, gibt es kaum Handlungsmöglichkeiten,
wenn eine Regierung indifferent oder uninteressiert ist, zum Beispiel
am Erbe kultureller Minderheiten oder indigener Bevölkerungsgruppen.
Eine Synopse
der gegenwärtigen Rechtspraxis in solchen komplizierten Konstellationen
durch die Experten des Welterbezentrums bewertet Francioni als
vordringlich. Unter diesem Gesichtspunkt war auch die Initiative
des französischen Senats wichtig, gemeinsam mit der UNESCO am
16. Oktober 2002 gut 250 politische Mandatsträger, die mit Welterbe-Fragen
befasst sind, einzuladen. Fragen der Dezentralisierung und der
internationalen Kooperation aus der Sicht von Bürgermeistern,
Provinz- und Landesebene, Parlamentariern und Senatoren, spielen
perspektivisch eine zentrale Rolle. Diese Initiative griff zugleich
positiv die oft geäußerte Kritik auf, zwischenstaatliche Kooperation
sei in der Regel zu regierungslastig und gebe wenig Raum für die
Mitarbeit von gewählten Abgeordneten und Stadträten.
Am Beispiel
der Welterbestätte Zeche Zollverein skizzierte Dr. Michael Vesper,
Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen, den gelungenen Versuch, Kunst, Kultur und
Industriedenkmal zu verknüpfen und die kommunale Ebene, die Landes-
und Bundesebene sowie die europäische und die internationale Kooperation
aufeinander zu beziehen.
Neu vernetzt
- Städte, Wissenschaft, Naturstätten
Am Beispiel
der Debatte unter kommunalen Mandatsträgern zeigt sich eine weitere
Zukunftsperspektive transnationaler Zusammenarbeit beim Schutz
des Welterbes: Städte kooperieren bei Fragen der historischen
Stadtsanierung oder zur Situation von Städten an historisch bedeutsamen
Flussläufen wie zum Beispiel dem Gelben Fluss oder der Elbe; zwei
oder drei europäische Städte stehen in Kooperation mit Kommunen
aus Asien oder Afrika, so zum Beispiel Lille (Frankreich) und
Turin (Italien) mit Hué (Vietnam) oder Barcelona mit Vigan (Philippinen).
Kompetente Fachagenturen wie die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
können an solchen Kooperationen mitwirken.
Neue Impulse
zur Vernetzung wurden in Venedig auch aus dem Wissenschaftssektor
gemeldet: Walter Erdelen, Leiter des UNESCO-Wissenschaftssektors,
sieht einen deutlich Trend weg von der Befassung mit einzelnen
Naturstätten und Biosphärenreservaten hin zu einer vernetzten
Kooperation in thematischen Clustern. Beispiele dafür sind das
Projekt der acht Hauptsorten von Gräsern im Berggebiet Korunga
oder die südafrikanische Nominierung des gesamten Floragebietes
der Kap-Region als Naturstätte. Beim Weltkongress zu Parklandschaften
und Naturparks 2003 in Durban werden die Verbindungen von Kulturlandschaften
und Küstenregionen/Meeresformationen eine zentrale Rolle spielen.
Das Welterbezentrum und das ökologische UNESCO-Programm "Der Mensch
und die Biosphäre" haben kürzlich eine engere Kooperation vereinbart.
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und die
UN-Stiftung haben vergleichbare Programm-Vereinbarungen für die
kommenden Jahre getroffen.
Diese sehr
dynamische Entwicklung im Bereich der Naturstätten mit starkem
Engagement von IUCN und der VN-Stiftung war auf dem Fachkongress
in Venedig sehr präsent. In Deutschland ist sie bislang kaum Teil
der Debatte. Mit der Aufnahme der Grube Messel in die Welterbeliste
(1995) gibt es einen interessanten Anknüpfungspunkt. Dieses Zeitfenster
zum Langzeitgedächtnis des Planeten, mit den 34 Millionen Jahre
alten Fossilien, wurde durch die Aufmerksamkeit kundiger Bürger
und durch die Nominierung für die Welterbeliste davor bewahrt,
in eine Mülldeponie des 20. Jahrhunderts verwandelt zu werden.
Die Initiative zu einer deutschen Dokumentation über die weltweiten
Naturstätten ist aus dieser Perspektive sehr zu begrüßen.
Nachhaltigkeit
und Kultur-Tourismus - gefährliche Freunde?
Ein von IUCN-Generalsekretär
Achim Steiner moderiertes Panel versuchte einmal mehr die Quadratur
des Kreises: Ist es möglich, gute Lebenschancen, touristisches
Geschäft und die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur- und
Naturschönheiten intelligent zu verbinden?
Sowohl Frances
Cairncross von der britischen Zeitschrift "The Economist" als
auch Eugenio Yunis von der Welttourismusorganisation plädierten
für einen "beschränkten Zugang" zu den verletzlichen Stätten des
Welterbes: "Wenn eine Stadt wie Venedig pro Jahr die komplette
Bevölkerung Griechenlands, das heißt zehn Millionen Besucher empfängt",
so Frances Cairncross, "stehen wir deutlich vor dem Dilemma, dass
Touristen unwillentlich das zerstören, was sie eigentlich lieben".
Über die "Kultur-Touristen" sagte sie, hier handle es sich um
die Spezies der "gefährlichen Freunde".
Dr. Albert
Mumma aus Kenia stellte die Gretchenfrage der Nachhaltigkeit:
Wie steht es um die Lebensqualität und Lebenschancen der Menschen,
die in Welterbestätten leben? Ihr Wohlergehen ist nicht auf eine
Tourismusdebatte zu verkürzen, sicherlich nicht angesichts einer
internationalen Tourismuswirtschaft, die den Geldstrom eher in
geschlossenen Kreisläufen hält und wenig zu einer ressourcenschonenden
Entwicklung vor Ort beiträgt.
Einige Glanzlichter
zur Frage von Lebensqualität und Bewahrung der Erbestätten schienen
jedoch auch auf. So erkundet zum Beispiel die VN-Stiftung Möglichkeiten
nachhaltigen Lebensunterhalts für die örtliche Bevölkerung an
der Westküste Mexikos, den Brutstätten der Grauwale.
Welterbe
nachhaltig
Hier schließt
sich der Kreis zu den Initiativen, die der Fachausschuss Kultur
der Deutschen UNESCO-Kommission für die Jahre 2003 bis 2005 vorgeschlagen
hat: Es drängt sich der Eindruck auf, dass die postulierte Wechselwirkung
zwischen biologischer und kultureller Vielfalt bislang wenig empirisch
belegt ist. Der Ausschuss erhofft sich von einer Auswertung der
internationalen Debatte mit Hilfe der UNESCO mehr Klarheit in
dieser Frage, besonders auch zur Rolle des immateriellen Kulturerbes.
Struktur und
Praxis der Welterbekonvention deuten darauf hin, dass die üblichen
Nominierungsverfahren für Welterbestätten nicht automatisch kräftige
Impulse für nachhaltige Entwicklungsprozesse geben. Es wäre zu
prüfen, bei welchen der derzeitig 730 Welterbestätten mit Fug
und Recht von guter Praxis des nachhaltigen Managements gesprochen
werden kann. Von besonderem Interesse ist hierbei, Stätten zu
identifizieren, bei denen positive Impulse für die Lebenslage
der Menschen in der engeren und weiteren Umgebung festzustellen
sind.
Die deutsche
Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum und dem Internationalen
Jahr des Kulturerbes im Juni 2002 in Potsdam kam zu dem Schluss,
dass wir es bei "Kultur und Natur" mit ambivalenten Dimensionen
unseres Erbes zu tun haben. Der Fachausschuss Kultur der Deutschen
UNESCO-Kommission plädiert dafür, für die Jahreskonferenzen der
UNESCO-Welterbestätten in Deutschland 2003 in Lorsch und 2004
in Brühl weiter am Schwerpunktthema "Kultur-Tourismus und Nachhaltigkeit"
zu arbeiten und den Austausch zu diesem Thema zu internationalisieren.
CHRISTINE
M. MERKEL ist Referentin für Kultur und Kommunikation/Information
der Deutschen UNESCO Kommission. Sie nahm für die DUK am Expertenkongress
in Venedig teil.
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