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Online-Magazin der Deutschen UNESCO-Kommission
Ausgabe 3, März 2003
     
 

Welterbe - die positive Seite der Globalisierung

30 Jahre Welterbekonvention - wie weiter?

CHRISTINE M. MERKEL

Der internationale Fachkongress "Geteiltes Erbe - gemeinsame Verantwortung" zum 30. Jahrestag der UNESCO-Welterbekonvention vom 14. bis 16. November in Venedig war ein Höhepunkt des Internationalen Jahrs des Kulturerbes 2002. Über 500 Experten diskutierten die vier zentralen Aufgaben der nächsten Jahre: Glaubwürdigkeit und Universalität der Welterbeliste, effektiver Schutz der Natur- und Kulturstätten von universaler Bedeutung, Ausbau der professionellen Kompetenzen und innovative Kommunikation, um breite Bevölkerungskreise für Welterbefragen zu interessieren. Vorangegangen waren Arbeitskonferenzen in Alexandria, Peking, Dakar, Mexiko-Stadt und Straßburg im Oktober und November 2002. Sie wurden durch Internet-Schaltungen zu einem weltweit ersten "Virtuellen Welterbe-Kongress" verbunden.

In seiner Festansprache zum Kongress "Geteiltes Erbe - gemeinsame Verantwortung" erinnerte der nigerianische Literaturnobelpreisträger Wole Soyinka an Licht und Schatten der Welterbe-Idee: Mit der Konstruktion des Assuan-Staudamms in den 1960er Jahren begann eine internationale Rettungsaktion der UNESCO für die bedrohten Tempel von Abu Simbel. Die Tempelbauten wurden versetzt und rekonstruiert. Hell erleuchtet präsentieren sie sich heute Besuchern und Touristen. Die ortsansässigen Bauernfamilien jedoch wurden entwurzelt und umgesiedelt, obwohl die UNESCO-Experten alternative Vorschläge gemacht hatten. Die Jahrtausende alte Tradition der nubischen Agrikultur versank ohne Spuren in den gestauten Fluten. "Eine Schattenseite, die neu ausgeleuchtet werden muss", so Soyinka, "damit künftige Welterbestrategien klüger mit dem Wechselverhältnis von Mensch, Natur und Kultur umgehen".

 

Für die Tempel von Abu Simbel startete die UNESCO in den 60er Jahren eine internationale Rettungsaktion

Foto: UNESCO

Verabschiedet in Paris am 16. November 1972, trat die Konvention über den Schutz des Welterbes im Dezember 1975 in Kraft. Zum ersten Mal verankerte eine Konvention Prinzipien der Kooperation und Solidarität zum Erhalt von Kultur- und Naturstätten, stark beeinflusst auch von der Diskussion im Umfeld der ersten VN-Umweltkonferenz 1972 in Stockholm. Das Ziel, Welterbestätten für künftige Generationen zu erhalten, ist auch dem Grundprinzip Nachhaltigkeit verpflichtet.

Als erster Staat ratifizierten die Vereinigten Staaten von Amerika am 7. Dezember 1973 diese Konvention. Als erste Welterbestätte wurden 1978 die Galapagos-Inseln in die UNESCO-Liste eingetragen. Heute sind dem Abkommen 175 Staaten beigetreten, insgesamt 730 Welterbestätten von universaler Bedeutung sind identifiziert. Damit gilt die Welterbekonvention als eines der erfolgreichsten Instrumente unter den internationalen Übereinkommen. Die Vereinigten Staaten waren durchgängig aktiver Partner der Vertragsstaatenkonferenz, auch zwischen 1985 und 2003, als sie der UNESCO den Rücken kehrten.

Welterbeliste: Die Inventur ist in vollem Gange

Optimistisch stellt die kanadische Architekturhistorikerin Dr. Christine Cameron eine große Bereitschaft bei den Regierungen fest, aktiv mit dem Welterbekonzept zu arbeiten. Die neue Herausforderung bestehe darin, die Glaubwürdigkeit künftiger Nominierungen zu stärken. Eine intensive Evaluation der Welterbeliste hat begonnen. Anfang 2004 sollen die Ergebnisse vorliegen.

Schon heute zeichnen sich einige wichtige Trends ab, so der Direktor des Welterbezentrums Prof. Bandarin: Mit über 50 Prozent sind europäische Welterbestätten auf der Liste überproportional vertreten. Gut 200 der 730 Stätten sind historische Stadtensembles. Auf der Welterbeliste befinden sich jedoch lediglich acht prähistorische Stätten, obwohl dieses Erbe relativ gleichgewichtig in allen Erdteilen anzutreffen ist. In den Küstenregionen lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung. 70 Prozent der Oberfläche des Globus besteht aus Ozeanen, davon sind jedoch nur ein Prozent bislang geschützt. Die Welterbeliste verzeichnet bislang nicht einmal zehn maritime Stätten. Auch die moderne Architektur des 20. und 19. Jahrhunderts ist erst mit zehn Stätten vertreten. Hier wird es also künftig Weichenstellungen geben müssen.

Seit 1992 - dem Jahr des Rio-Gipfels - können auch Kulturlandschaften nominiert werden. Diese Erweiterung öffnet ein Fenster für geologische Formationen. Es eröffnet sich die Chance, stärker die Wechselwirkungen von geologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und kultur- und sozialgeschichtlichen Aspekten zu beachten, die über Jahrzehnte und Jahrhunderte den einzigartigen Charakter einer Kulturlandschaft hervorbringen.

Die Welterbekonvention gewinnt damit zusätzlich an Bedeutung für die Gesellschaft, weil dieses Konzept zum ersten Mal Kultur- und Naturstätten integrierend zueinander in Beziehung setzt. Unter den seit 1992 in die Welterbeliste aufgenommenen 30 Kulturlandschaften finden sich Beispiele aus allen Erdteilen, der Großteil liegt jedoch wiederum in Europa. Das konstatierte Ungleichgewicht der Welterbeliste wird also weiter verstärkt statt abgeschwächt.

Positiv bewertet Mounir Bouchenaki, Leiter des UNESCO-Kultursektors, die Lokomotiven-Rolle des Welterbeprogramms: Der notgedrungen selektive Mechanismus der Welterbeliste wirkt zunehmend stärker als Referenzpunkt auch für andere Kultur- und Naturstätten, die nicht Bestandteil der Welterbeliste sind. Die Arbeitsmethodik und Kriteriendebatte der Welterbekonvention ziehen immer weitere Kreise, nicht zuletzt durch intensive und systematische Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und NGOs. So entstehen nach Bouchenaki keine "Doppelstandards", da sich die Arbeit der UNESCO keineswegs auf die eingetragenen Welterbestätten beschränkt.

Die rote Liste des gefährdeten Erbes ist keine "rote Karte"

Der Großteil der Welterbestätten ist derzeit in gutem Zustand. Fünf Prozent der Stätten sind jedoch akut gefährdet, darunter die Tempelanlage von Angkor Wat in Kambodscha oder der Yellowstone-Nationalpark in den USA. Die Zahl dieser akut gefährdeten Stätten hat sich im letzten Jahrzehnt verdoppelt, so Dr. Cameron. Sie warnt davor, diese Tatsache ausschließlich als Fundraising-Problem zu definieren, das mit Programmgeldern gelöst werden kann. Es handele sich um ausgesprochen verletzliche Orte und Gemeinschaften, deren Geschichte, Kultur und Lebensweise genau verstanden werden wollen, um angemessene Antworten auf die Situation der Gefährdung zu finden.

So setzte die UNESCO auf Wunsch der philippinischen Regierung die Reisterrassen der Kordilleren auf die Liste des gefährdeten Welterbes, weil durch Abwanderung der Bauern die arbeitsintensive Pflege dieser komplexen indigenen Agrikultur nicht mehr gewährleistet ist. Hier stellt sich ebenso wie in den jemenitischen Lehmstädten von Shibam und Zabid die Frage, wie die Vorstellungen der dort lebenden Menschen über ihre Zukunft aktiver Teil der Welterbearbeit werden kann.

Alle Stätten sind einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt: Krieg, Naturkatastrophen, wirtschaftlicher Druck, Umweltbelastung, illegale Ausgrabungen, Urbanisierung und Tourismus. Es seien vielfach öffentlich verantwortete und finanzierte Planungen, die das Kultur- und Naturerbe der eigenen Gesellschaft zerstören, so Yves Dauge, Senator von Indre und Loire und Bürgermeister von Chinon, Frankreich.

 

Gefährdung durch Tourismus:
Die Welterbestadt Venedig empfängt jährlich zehn Millionen Besucher

Foto: UNESCO

Bandarin will die "Rote Liste" ausdrücklich nicht als "Sanktionsmaßnahme" verstanden wissen, sondern als Warnsignal, um für gefährdete Stätten besondere Aufmerksamkeit, Kooperation und Unterstützung zu mobilisieren. Der Welterbefonds muss mit vier Millionen US-Dollar sowohl technische Unterstützung, Expertise, die Begleitung von Nominierungsvorschlägen als auch Sofortmaßnahmen für dringende Notfälle ermöglichen. Im Jahr 2002 gab es Nothilfeaktionen unter anderem für die vom Sturm verwüsteten Holzkirchen des Archipels Chiloé (Chile) sowie nach den August-Hochwassern für die historische Altstadt von Prag und die Kulturlandschaft Wachau in Österreich. Der Fond müsste für die Erfüllung seiner Aufgaben mindestens doppelt so gut ausgestattet sein.

Es geht darum, weiteres Unterstützungspotenzial zu mobilisieren. Breite Bevölkerungskreise für Welterbefragen zu interessieren, ist der Kern des Auftrages des Welterbekomitees vom Juni 2002. Neue und erweiterte Partnerschaftsmodelle sollen die Kooperation von Kommunen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Regierungen fördern und insbesondere auch junge Leute ansprechen.

Welterbe 2022: mehr als die endlose Verlängerung der Welterbeliste

Als mögliche Perspektive zeichnet sich in den kommenden Dekaden eine Welterbeliste ab, bei der die Kriterien der "Einzigartigkeit" und der "universalen Bedeutung" strikter anlegt werden. Dafür können stringentere internationale Vergleichsstudien erstellt werden. Der Blick wird sich genauer auf Fragen des langfristigen Managements und der Beteiligung der örtlichen Bevölkerungen richten.

Der UNESCO wurden bereits 3200 neue Vorschläge für die Welterbeliste auf den so genannten Tentativlisten signalisiert. Für Deutschland umfasst die derzeit gültige, 1998 von der Kultusministerkonferenz angenommene, Tentativliste ein Dutzend weitere Vorschläge. Somit wird es erst 2015 substanzielle Diskussionen über weitere Nominierungsvorschläge geben können.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass grenzüberschreitende Vorschläge, wie die Nominierung des Wattenmeers als gemeinsames Naturerbe Dänemarks, Deutschlands und der Niederlande oder der Landschaftspark Muskau als polnisch-deutsches Projekt neue Wege öffnen. Themen wie das zeitgenössische Erbe, Industriestätten und technische Denkmale, archäologische Stätten und Kulturlandschaften, die Verbindung von materiellem und immateriellem Kulturerbe werden in den nächsten Jahren aktuell werden.

"Sanfte Streitschlichtung" - die Welterbekonvention als völkerrechtliches Instrument

Franceso Francioni, Vizerektor der Universität Siena und ehemaliger Präsident des Welterbekomitees, beleuchtete die Welterbekonvention aus Sicht der seit 1972 deutlich veränderten internationalen Rechtslandschaft. Mit Instrumenten wie der Konvention zur Artenvielfalt, der Klimaschutzkonvention und des Antarktisvertrags haben sich das Präventionsprinzip, das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Modi der Konfliktschlichtung als Elemente internationaler Kooperation ebenso durchgesetzt wie die explizite Anerkennung der Rechte von Personen, die kulturellen und ethnischen Minderheiten angehören.

Für die dauerhafte Wirksamkeit der Schutzverpflichtungen, die mit der Welterbekonvention beabsichtigt sind, sind vor allem die Anwendung des Artikels 29 und des damit verbundenen Paragrafen 56 der Durchführungsbestimmungen entscheidend. Dies betrifft die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, ihr Welterbe für die nachfolgenden Generationen dauerhaft zu schützen und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. In den Jahren und Jahrzehnten nach der Aufnahme in die Welterbeliste sind die Unterzeichnerstaaten gehalten, bei Planungen und Vorhaben, die entscheidend in den Charakter der Welterbestätte eingreifen können, die UNESCO frühzeitig zu konsultieren. Hier sieht Prof. Francioni Handlungsbedarf. Er schlägt vor, Fortbildungsangebote für politische Verantwortungsträger in Kommunen, Land und Bund, für Verwaltungsfachleute, Verkehrs- und Stadtplaner zu entwickeln.

Die Vertragsstaaten haben sich mit der Konvention grundsätzlich auf einen "sanften Konfliktlösungsmechanismus" eingelassen, der dem Prinzip der Kooperation Vorrang einräumt. Die Regierungen akzeptieren Experten-Delegationen der UNESCO auf ihrem Staatsgebiet, die Expertise des Welterbezentrums und Verfahren der "geregelten Einmischung" mittels Berichterstattung und Rechenschaftspflicht.

Die Grenzen dieser internationalen Rechtsinstrumente werden in Fällen bewusster und geplanter Zerstörung sehr deutlich, bei der Bombardierung der Brücke von Mostar und der historischen Altstadt von Dubrovnik im Jugoslawienkrieg und im Jahre 2001 bei der Sprengung der Buddhas von Bamijan durch die Taliban.

Aber auch jenseits kriegerischer und gewalttätiger Konfliktsituationen benennt Francioni folgende Dilemmata der Konvention: Die Pflicht zur Erhaltung der kulturellen Substanz gilt zwangsläufig nur selektiv, für die nominierten Welterbestätten. Da die Zustimmung der betreffenden Regierung zur Aufnahme in die Welterbeliste oder in die Liste des bedrohten Welterbes nötig ist, gibt es kaum Handlungsmöglichkeiten, wenn eine Regierung indifferent oder uninteressiert ist, zum Beispiel am Erbe kultureller Minderheiten oder indigener Bevölkerungsgruppen.

Eine Synopse der gegenwärtigen Rechtspraxis in solchen komplizierten Konstellationen durch die Experten des Welterbezentrums bewertet Francioni als vordringlich. Unter diesem Gesichtspunkt war auch die Initiative des französischen Senats wichtig, gemeinsam mit der UNESCO am 16. Oktober 2002 gut 250 politische Mandatsträger, die mit Welterbe-Fragen befasst sind, einzuladen. Fragen der Dezentralisierung und der internationalen Kooperation aus der Sicht von Bürgermeistern, Provinz- und Landesebene, Parlamentariern und Senatoren, spielen perspektivisch eine zentrale Rolle. Diese Initiative griff zugleich positiv die oft geäußerte Kritik auf, zwischenstaatliche Kooperation sei in der Regel zu regierungslastig und gebe wenig Raum für die Mitarbeit von gewählten Abgeordneten und Stadträten.

Am Beispiel der Welterbestätte Zeche Zollverein skizzierte Dr. Michael Vesper, Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, den gelungenen Versuch, Kunst, Kultur und Industriedenkmal zu verknüpfen und die kommunale Ebene, die Landes- und Bundesebene sowie die europäische und die internationale Kooperation aufeinander zu beziehen.

Neu vernetzt - Städte, Wissenschaft, Naturstätten

Am Beispiel der Debatte unter kommunalen Mandatsträgern zeigt sich eine weitere Zukunftsperspektive transnationaler Zusammenarbeit beim Schutz des Welterbes: Städte kooperieren bei Fragen der historischen Stadtsanierung oder zur Situation von Städten an historisch bedeutsamen Flussläufen wie zum Beispiel dem Gelben Fluss oder der Elbe; zwei oder drei europäische Städte stehen in Kooperation mit Kommunen aus Asien oder Afrika, so zum Beispiel Lille (Frankreich) und Turin (Italien) mit Hué (Vietnam) oder Barcelona mit Vigan (Philippinen). Kompetente Fachagenturen wie die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit können an solchen Kooperationen mitwirken.

Neue Impulse zur Vernetzung wurden in Venedig auch aus dem Wissenschaftssektor gemeldet: Walter Erdelen, Leiter des UNESCO-Wissenschaftssektors, sieht einen deutlich Trend weg von der Befassung mit einzelnen Naturstätten und Biosphärenreservaten hin zu einer vernetzten Kooperation in thematischen Clustern. Beispiele dafür sind das Projekt der acht Hauptsorten von Gräsern im Berggebiet Korunga oder die südafrikanische Nominierung des gesamten Floragebietes der Kap-Region als Naturstätte. Beim Weltkongress zu Parklandschaften und Naturparks 2003 in Durban werden die Verbindungen von Kulturlandschaften und Küstenregionen/Meeresformationen eine zentrale Rolle spielen. Das Welterbezentrum und das ökologische UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre" haben kürzlich eine engere Kooperation vereinbart. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und die UN-Stiftung haben vergleichbare Programm-Vereinbarungen für die kommenden Jahre getroffen.

Diese sehr dynamische Entwicklung im Bereich der Naturstätten mit starkem Engagement von IUCN und der VN-Stiftung war auf dem Fachkongress in Venedig sehr präsent. In Deutschland ist sie bislang kaum Teil der Debatte. Mit der Aufnahme der Grube Messel in die Welterbeliste (1995) gibt es einen interessanten Anknüpfungspunkt. Dieses Zeitfenster zum Langzeitgedächtnis des Planeten, mit den 34 Millionen Jahre alten Fossilien, wurde durch die Aufmerksamkeit kundiger Bürger und durch die Nominierung für die Welterbeliste davor bewahrt, in eine Mülldeponie des 20. Jahrhunderts verwandelt zu werden. Die Initiative zu einer deutschen Dokumentation über die weltweiten Naturstätten ist aus dieser Perspektive sehr zu begrüßen.

Nachhaltigkeit und Kultur-Tourismus - gefährliche Freunde?

Ein von IUCN-Generalsekretär Achim Steiner moderiertes Panel versuchte einmal mehr die Quadratur des Kreises: Ist es möglich, gute Lebenschancen, touristisches Geschäft und die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur- und Naturschönheiten intelligent zu verbinden?

Sowohl Frances Cairncross von der britischen Zeitschrift "The Economist" als auch Eugenio Yunis von der Welttourismusorganisation plädierten für einen "beschränkten Zugang" zu den verletzlichen Stätten des Welterbes: "Wenn eine Stadt wie Venedig pro Jahr die komplette Bevölkerung Griechenlands, das heißt zehn Millionen Besucher empfängt", so Frances Cairncross, "stehen wir deutlich vor dem Dilemma, dass Touristen unwillentlich das zerstören, was sie eigentlich lieben". Über die "Kultur-Touristen" sagte sie, hier handle es sich um die Spezies der "gefährlichen Freunde".

Dr. Albert Mumma aus Kenia stellte die Gretchenfrage der Nachhaltigkeit: Wie steht es um die Lebensqualität und Lebenschancen der Menschen, die in Welterbestätten leben? Ihr Wohlergehen ist nicht auf eine Tourismusdebatte zu verkürzen, sicherlich nicht angesichts einer internationalen Tourismuswirtschaft, die den Geldstrom eher in geschlossenen Kreisläufen hält und wenig zu einer ressourcenschonenden Entwicklung vor Ort beiträgt.

Einige Glanzlichter zur Frage von Lebensqualität und Bewahrung der Erbestätten schienen jedoch auch auf. So erkundet zum Beispiel die VN-Stiftung Möglichkeiten nachhaltigen Lebensunterhalts für die örtliche Bevölkerung an der Westküste Mexikos, den Brutstätten der Grauwale.

Welterbe nachhaltig

Hier schließt sich der Kreis zu den Initiativen, die der Fachausschuss Kultur der Deutschen UNESCO-Kommission für die Jahre 2003 bis 2005 vorgeschlagen hat: Es drängt sich der Eindruck auf, dass die postulierte Wechselwirkung zwischen biologischer und kultureller Vielfalt bislang wenig empirisch belegt ist. Der Ausschuss erhofft sich von einer Auswertung der internationalen Debatte mit Hilfe der UNESCO mehr Klarheit in dieser Frage, besonders auch zur Rolle des immateriellen Kulturerbes.

Struktur und Praxis der Welterbekonvention deuten darauf hin, dass die üblichen Nominierungsverfahren für Welterbestätten nicht automatisch kräftige Impulse für nachhaltige Entwicklungsprozesse geben. Es wäre zu prüfen, bei welchen der derzeitig 730 Welterbestätten mit Fug und Recht von guter Praxis des nachhaltigen Managements gesprochen werden kann. Von besonderem Interesse ist hierbei, Stätten zu identifizieren, bei denen positive Impulse für die Lebenslage der Menschen in der engeren und weiteren Umgebung festzustellen sind.

Die deutsche Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum und dem Internationalen Jahr des Kulturerbes im Juni 2002 in Potsdam kam zu dem Schluss, dass wir es bei "Kultur und Natur" mit ambivalenten Dimensionen unseres Erbes zu tun haben. Der Fachausschuss Kultur der Deutschen UNESCO-Kommission plädiert dafür, für die Jahreskonferenzen der UNESCO-Welterbestätten in Deutschland 2003 in Lorsch und 2004 in Brühl weiter am Schwerpunktthema "Kultur-Tourismus und Nachhaltigkeit" zu arbeiten und den Austausch zu diesem Thema zu internationalisieren.

CHRISTINE M. MERKEL ist Referentin für Kultur und Kommunikation/Information der Deutschen UNESCO Kommission. Sie nahm für die DUK am Expertenkongress in Venedig teil.
   

Weitere Informationen

Homepage des UNESCO-Welterbezentrums
http://whc.unesco.org

World Heritage News. Der Newsletter des UNESCO-Welterbezentrums (englisch und französisch) kann kostenfrei abboniert werden unter
http://whc.unesco.org/nwhc/pages/news/main2.htm

Informationen der UNESCO zum Internationalen Jahr des Kulturerbes 2002
www.unesco.org/culture/unych

UNESCO-Fachkongress "Geteiltes Erbe - gemeinsame Verantwortung" (Venedig, November 2002)
http://whc.unesco.org/venice2002

Virtueller Kongress der UNESCO mit sieben interaktiven Konferenzen zum Welterbe rund um den Globus (Oktober/November 2002)
http://www.virtualworldheritage.org

IUCN: Welterbe, Naturstätten
http://iucn.org/themes/wcpa/wheritage/wheritageindex.htm

World Conservation - Vision and Reality. The World Heritage Convention in Action. IUCN-Bulletin No 2, 2001
http://iucn.org

Fernsehserie "Schätze der Welt" zum Kultur- und Naturerbe der UNESCO
www.schaetze-der-welt.de

Neuerscheinung:
Natur und Kultur - Nature and Culture. Ambivalente Dimensionen unseres Erbes. Hrsg.: Deutsche UNESCO-Kommission und Brandenburgische Technische Universität Cottbus. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission, 2002. 223 S. ISBN 3-927907-84-7


 

 

 

unesco heute online   Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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