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unesco heute online
Online-Magazin der Deutschen UNESCO-Kommission
Ausgabe 1, Januar 2005
     
 

Gutachten zur Frage der möglichen Auswirkungen der GATS-Verträge auf die Instrumente von Kulturpolitik und Kulturförderung in Deutschland

CHRISTINE M. MERKEL

Im Rahmen der Erarbeitung eines UNESCO-Übereinkommens zum Schutz kultureller Vielfalt stellen sich grundsätzliche Fragen zu möglichen Auswirkungen der WTO- und GATS-Verträge und -Verhandlungen auf den Kulturbereich in Deutschland.

Die Welthandelsorganisation (WTO) handelt nach dem Prinzip des Abbaus von Handelsschranken und der Liberalisierung von Märkten. Im Bereich der Kultur bedeutet das, dass in Deutschland zum Beispiel die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Theater, Bibliotheken und Opernhäusern unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs in Frage gestellt werden könnte.

Um für die Debatte dieser wichtigen Fragen eine bessere Grundlage zu schaffen, hat die Deutsche UNESCO-Kommission - als Koordination der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt - im Dezember 2004 ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das Mitte Februar 2005 vorliegen wird. Das Gutachten wird Multiplikatoren aus Kulturverbänden, Kulturpolitik und Kunst in Deutschland zur Verfügung gestellt.

Das Gutachten soll erläutern, wie sich die GATS-Verhandlungen konkret auf den Kulturbereich in Deutschland auswirken (können). Dabei müssen die Besonderheiten der Kulturförderung in Deutschland (Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Stiftungen etc.) berücksichtigt werden.

Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen insbesondere die vom demokratischen Gemeinwesen unterhaltenen öffentlichen Dienste in den Bereichen Kultur und Medien, einschließlich rechtsfähiger Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Aufgaben der Kulturförderung.

Es handelt sich hier sowohl um den nichtstaatlichen öffentlichen Bereich wie die Kommunen und ihre Zusammenschlüsse, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen als auch um den staatlichen Bereich mit Bund, Ländern und ihren jeweiligen Zusammenschlüssen.

Von zentraler Bedeutung ist die Frage, welche Rolle ein künftiges UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt als Referenzabkommen bei der WTO für Belange kultureller Güter und Dienstleistungen spielen kann.

Welche "Freiräume" belässt GATS, wie können andere Bereiche gesichert werden? Was ist konkret zu erwarten, wenn es kein Instrument wie das UNESCO-Übereinkommen geben würde, welches das Recht der Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik festschreiben will? Gibt es Verfahren im Rahmen des WTO-Streitschlichtungsverfahrens, die Prognosen mit Blick auf künftige Entwicklungen erlauben?

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die EU-Mitgliedstaaten in der WTO durch den 133er Ausschuss agieren und keine eigenständigen nationalen Verhandlungsmandate verfolgen.

In diesem Zusammenhang sind folgende Fragestellungen von Interesse:

  • Wo sind auf Grund der bestehenden Verpflichtungen der Bundesregierung bzw. der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der gültigen Mechanismen der WTO und des GATS-Abkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit Konfliktfelder für die derzeitigen und künftigen Instrumente von Kulturpolitik und Kulturförderung zu erwarten? Welche Entwicklung wäre zu erwarten, falls kein UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt verabschiedet würde?
       
  • Welche "Freiräume" belässt der GATS-Prozess? Welche Bereiche des WTO- und GATS-Rechts können identifiziert werden, die grundsätzlich eine flexible Nutzbarkeit zu Gunsten der Vielfalt kultureller Güter und Dienstleistungen erwarten lassen? Welche Schlussfolgerungen sind daraus für künftige GATS-Ausführungsvorschriften (Berücksichtigung von "non trade concerns") und für die Instrumente der Kulturförderung in Deutschland zu ziehen?
      
  • Welche Konfliktfälle, auf wessen Initiative, mit welchen Ergebnissen wurden bislang vor WTO-Panels verhandelt, die für etwaige künftige Konfliktfälle um kulturelle Güter und Dienstleistungen relevant werden können? Erlaubt dies Prognosen für künftige Entwicklungen?
       
  • Welche Vertragsstaaten dieser Abkommen haben bislang im Rahmen des Positivlisten-Ansatzes Angebote zur Liberalisierung von Gütern und Dienstleistungen gemacht, die im weitesten Sinne dem kulturellen Bereich (oder vergleichbaren Bereichen öffentlicher Güter) zugerechnet werden können?
      
  • Welche Vertragsstaaten haben bei Zeichnung des WTO-Vertrages bzw. des GATS-Abkommens grundsätzliche Ausnahmebereiche angemeldet, die im weitesten Sinne dem kulturellen Bereich (oder vergleichbaren Bereichen öffentlicher Güter) zugerechnet werden können?
      
  • Welche Liberalisierungsangebote hat die EU bislang eingebracht? Welche Forderungen hat sie an andere WTO-Mitgliedstaaten herangetragen? Welche Forderungen anderer Mitgliedstaaten wurden an die EU herangetragen? Wie wurde damit seitens der EU umgegangen?
       
  • Unter welchen Bedingungen hat ein künftiges UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt eine Chance, sich als Referenzabkommen im Rahmen der WTO durchzusetzen, so dass in Konflikten zwischen dem Handels- und dem Kulturaspekt kultureller Güter und Dienstleistungen dem Kulturaspekt Vorrang eingeräumt würde? - (Art. 19 A/B bzw. Art. 13 im Entwurf des UNESCO-Übereinkommens, Fassung vom 20. Juli 2004) - Welche rechtlichen Instrumente wären dafür erforderlich? Zum Beispiel: ein separates Protokoll zum GATS, Ausnahmeregelungen in den zukünftigen GATS-Ausführungsvorschriften?
       
  • Wie könnten die Streitschlichtungsverfahren im Rahmen der Welthandelsorganisation transparenter gestaltet werden? Zum Beispiel: Zusammensetzung der Panel, Sicherung der Fachkompetenz für die jeweils tangierten Sektoren, Rechenschaftspflicht gegenüber demokratisch legitimierten Gremien?

CHRISTINE M. MERKEL ist Kulturreferentin der Deutschen UNESCO-Kommission.
    

 

 

unesco heute online   Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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