Verhaltenskodex für Mitglieder
Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) soll ausschließlich und unmittelbar der reinen und der angewandten Physik dienen, ihre Mitglieder und alle in Deutschland wohnenden Physiker einander näherbringen, deren Gesamtheit nach außen vertreten sowie den Erfahrungsaustausch untereinander und mit ausländischen Kollegen fördern (1). Die DPG verpflichtet sich und ihre Mitglieder, für Freiheit, Toleranz, Wahrhaftigkeit und Würde in der Wissenschaft einzutreten und sich dessen bewußt zu sein, daß die in der Wissenschaft Tätigen für die Gestaltung des gesamten menschlichen Lebens in besonders hohem Maße verantwortlich sind (2).
Im Geiste dieser in der Satzung verankerten Grundsätze verpflichten sich die Mitglieder der DPG, die folgenden Mindestnormen der Ethik in ihrem Beruf nicht zu verletzen:
Jedes Mitglied ist auch Mitglied der Gemeinschaft der Wissenschaftler und teilt deren besondere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Die Mitglieder unterstützen die Entwicklung der Wissenschaft. Dazu anerkennen und beachten sie das für alle Wissenschaften in allen Ländern gültige Grundprinzip der Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Die DPG verurteilt wissenschaftliches Fehlverhalten und ächtet sowohl Betrug in der Wissenschaft als auch deren vorsätzlichen Mißbrauch.
Forschungsergebnisse müssen reproduzierbar sein und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Leiter von Forschungsgruppen sollen durch angemessene Organisation gewährleisten, daß ihre Mitarbeiter ihre Forschungsergebnisse vor der Publikation ausreichend kommunizieren und diskutieren. Begründete Ausnahmen, etwa zum Patentschutz, müssen möglich gemacht werden. Nach der Publikation der Ergebnisse sollen die dokumentierten Daten für eine dem Fachgebiet angemessene Zeit aufbewahrt werden. Das Erfinden von Daten sowie das Fälschen und das Plagiieren von Daten und Texten ist wissenschaftliches Fehlverhalten oder Betrug in der Wissenschaft.
Wissenschaftliche Veröffentlichungen gehören sowohl zu den Existenzgrundlagen des Wissenschaftlers als auch zu seiner Pflicht gegenüber der Gesellschaft, die seine Forschung finanziert. In den Veröffentlichungen müssen die verwendeten Methoden und die Ergebnisse in angemessener Form beschrieben werden. Eigene und fremde Vorarbeiten müssen korrekt zitiert sein. Alle Autoren einer wissenschaftlichen Veröffentlichung tragen die Verantwortung für deren Inhalt gemeinsam. Ausnahmen sollten kenntlich gemacht werden. Alle Wissenschaftler, die wesentliche Beiträge zur Idee, Planung, Durchführung oder Analyse der Forschungsarbeit geleistet haben, sollten die Möglichkeit haben Koautoren zu sein. Personen mit kleinen Beiträgen werden in der Danksagung erwähnt. Die Leitung eines Forschungsinstituts beinhaltet für sich noch nicht das Recht Koautor zu sein. Falls es sich ergibt, daß eine Publikation einen Irrtum enthält, sollte dieser in einem Erratum veröffentlicht werden.
Die ehrenamtliche Begutachtung von Forschungsprojekten, von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und von Prüfungsleistungen sowie die Mitwirkung an Berufungsverfahren sind wesentliche Elemente zur Erzielung eines hohen Standards in der Wissenschaft. Der Originalität, der wissenschaftlichen Tiefe und der Eigenständigkeit sollen höchste Priorität bei der Beurteilung eines Wissenschaftlers eingeräumt werden. Die Anzahl seiner Veröffentlichungen kann kein Maß für seine wissenschaftliche Qualität sein. Die Mitglieder verpflichten sich grundsätzlich zur Mitwirkung an Begutachtungs- und Berufungsverfahren und in jedem Falle zur Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Unterlagen. Sie müssen sich ihrerseits auf diese Unterlagen verlassen können. Sie dürfen an einem Begutachtungs- oder Berufungsverfahren nur mitwirken, wenn sie sich selbst zur gründlichen und fairen Beurteilung in der Lage befinden. Anvertraute Unterlagen dürfen nicht zum gezielten eigenen Vorteil des Gutachters verwendet werden.
Sachliche Interessenkonflikte sind auch unter Wissenschaftlern nicht vermeidbar. Diese sollten offengelegt werden. Ein Verzicht wegen Befangenheit darf einem Mitglied nicht zum persönlichen Nachteil gereichen.
Mitglieder, die gegen diese Grundsätze verstoßen, schädigen das Ansehen der DPG und der Wissenschaft. Sie können aus der DPG ausgeschlossen werden.
(1) § 3, Satzung der DPG
(2) § 4, Satzung der DPG
Beschluß des Vorstandsrats am 22. März 1998 in Regensburg.
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Anmerkung des Autors:
Dem Verhaltenskodex mit dem "für alle Wissenschaften in allen Ländern gültigen Grundprinzip der Ehrlichkeit" (Pkt.1), an dem alle Handlungen zu messen sind, weil es das Herz der Wissenschaft ist, ohne dessen Schlagen Wissenschaft keinen Sinn macht, ist allgemeine und strenge Beachtung zu wünschen. Er ist ein erster, notwendiger und sehr begrüßenswerter Schritt zu einer lauteren Wissenschaft, aber eben nur ein erster, weshalb wohl auch von "Mindestnormen der Ethik" die Rede ist. Notwendig wäre ebenfalls ein Ehrengericht und ein Ombudsmann* an den man sich vertrauensvoll wenden könnte. So bleibt es weiterhin mutigen Einzelnen und der Öffentlichkeit überlassen, Verfehlungen - wahrscheinlich auch weiterhin folgenlos - anzuprangern.
H.H.
*Mit Beschluß vom 28. Januar 1999 hat inzwischen der Senat der DFG die Einrichtung der Institution eines DFG-Ombudsmans verfügt, an den Vorwürfe zur Autorschaft und Korrektheit in der Wissenschaft herangetragen werden können. Einzelheiten hierzu siehe www.rrz.uni-hamburg.de/dfg_ombud